Grundbesitz
bebaut und unbebaut
Verkäufer und Käufer einer Immobilie haben Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Arbeit des Nachweis- und Vermittlungsmaklers. Die Lösung der vielfältigen daraus resultierenden Fragen zeichnet die Arbeit sowie das Leistungsvolumen des Immobilienmaklers aus.
- Wann ist von Bauerwartungsland die Rede?
- Wann ist ein unbebautes Grundstück als Rohbauland anzusehen?
- Wann ist das zu bebauende Grundstück baureif?
- Was bedeutet die Grundflächenzahl (GRZ) ?
- Was bedeutet die Geschossflächenzahl (GFRZ)?
- Was bedeutet die Baumassenzahl (BMZ)?
- Ist das zu bebauende Grundstück für die vorgesehene Baumaßnahme zu klein?
- Welche Erschließungsmaßnahmen sind, bezogen auf Außenanlagen und innere Erschließung, Ver- und Entsorgungserschließung nach dem Bauge- setzbuch und die Umgebungsinfrastruktur, notwendig?
- Welche Abstandsflächen sind einzuhalten?
- Welche sonstigen erschließungstechnischen Merkmale sind zu berücksichtigen?
- Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
- Sind Altlasten zu berücksichtigen?
- Gibt es Nutzungsrechte Dritter, z.B. Brunnenrecht, Wegerecht, Leibrente?
- Wie ist die Auswahl von vergleichbaren Bodenrichtwerten zur beurteilen?
- Welche Merkmale sind wertbildend für die Umgebungsinfrastruktur?
- Welche Wirtschaftlichkeit ist gegeben?
Es ergeben sich Fragen über Fragen zur Erstellung eines informativen Immobilien-Verkaufsangebotes, das nachstehende Punkte beinhalten kann:
- Regionsbezogene Merkmale
- Wirtschaftsstruktur
- Verkehrserschließung
- Grundstücksbezogene Merkmale
- Gemeindegröße
- Ortslage
- Baulandart
- Nutzungsausweisung
- Investitionsneigung
- Finanzkraft
- Vermögensniveau
- Einkommensniveau
- Umgebungsinfrastruktur
- öffentliche Einrichtungen
- Qualität der Verkehrswege
- Standard der Telekommunikation
- Freizeitwert und Lebensqualität
- Standard und Umweltschutz
- bodenbezogene Merkmale wie Bodenbeschaffenheit, Größe, Zuschnitt
- bebauungsbezogene Merkmale
- unwirtschaftliche Bebauung
- besondere rechtliche Belastungen
- Erbbaurecht, Wegerecht etc.
Unsere Aufgabe ist es, alle diese Fragen für Sie zu lösen. Die Beantwortung dieser Fragen gehört zu unserem Leistungsspektrum und ebnet damit den Weg zum Kaufvertragsabschluss.