Grundbesitz

bebaut und unbebaut

Verkäufer und Käufer einer Immobilie haben Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Arbeit des Nachweis- und Vermittlungsmaklers. Die Lösung der vielfältigen daraus resultierenden Fragen zeichnet die Arbeit sowie das Leistungsvolumen des Immobilienmaklers aus.

 

  • Wann ist von Bauerwartungsland die Rede?
  • Wann ist ein unbebautes Grundstück als Rohbauland anzusehen?
  • Wann ist das zu bebauende Grundstück baureif?
  • Was bedeutet die Grundflächenzahl (GRZ) ?
  • Was bedeutet die Geschossflächenzahl (GFRZ)?
  • Was bedeutet die Baumassenzahl (BMZ)?
  • Ist das zu bebauende Grundstück für die vorgesehene Baumaßnahme zu klein?
  • Welche Erschließungsmaßnahmen sind, bezogen auf Außenanlagen und innere Erschließung, Ver- und Entsorgungserschließung nach dem Bauge- setzbuch und die Umgebungsinfrastruktur, notwendig?
  • Welche Abstandsflächen sind einzuhalten?
  • Welche sonstigen erschließungstechnischen Merkmale sind zu berücksichtigen?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
  • Sind Altlasten zu berücksichtigen?
  • Gibt es Nutzungsrechte Dritter, z.B. Brunnenrecht, Wegerecht, Leibrente?
  • Wie ist die Auswahl von vergleichbaren Bodenrichtwerten zur beurteilen?
  • Welche Merkmale sind wertbildend für die Umgebungsinfrastruktur?
  • Welche Wirtschaftlichkeit ist gegeben?

Es ergeben sich Fragen über Fragen zur Erstellung eines informativen Immobilien-Verkaufsangebotes, das nachstehende Punkte beinhalten kann:

  • Regionsbezogene Merkmale
  • Wirtschaftsstruktur
  • Verkehrserschließung
  • Grundstücksbezogene Merkmale
  • Gemeindegröße
  • Ortslage
  • Baulandart
  • Nutzungsausweisung
  • Investitionsneigung
  • Finanzkraft
  • Vermögensniveau
  • Einkommensniveau
  • Umgebungsinfrastruktur
  • öffentliche Einrichtungen
  • Qualität der Verkehrswege
  • Standard der Telekommunikation
  • Freizeitwert und Lebensqualität
  • Standard und Umweltschutz
  • bodenbezogene Merkmale wie Bodenbeschaffenheit, Größe, Zuschnitt
  • bebauungsbezogene Merkmale
  • unwirtschaftliche Bebauung
  • besondere rechtliche Belastungen
  • Erbbaurecht, Wegerecht etc.

Unsere Aufgabe ist es, alle diese Fragen für Sie zu lösen. Die Beantwortung dieser Fragen gehört zu unserem Leistungsspektrum und ebnet damit den Weg zum Kaufvertragsabschluss.

Vielen Dank für die freundliche Betreuung und Beratung.

Moritz Schmidt
Google Bewertungen